Tarife

 

Grundversicherung

Die psychotherapeutischen Leistungen können über die Grundversicherung der Krankenkasse vergütet werden (abgesehen von der Franchise und 10% Selbstbehalt). Dafür benötigen Sie eine ärztliche Anordnung (Hausarzt/ -ärztin, Psychiater/Psychiaterin) und es muss eine entsprechende Indikation vorliegen. Die Leistungen werden nach dem Tarifsystem für Psychologische Psychotherapie verrechnet.

Zusatzversicherung

Sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung nicht gegeben, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung erkundigen.

Selbstzahler

Wenn Sie die Krankenkasse nicht involvieren möchten können Sie die Kosten für die Sitzungen auch selbst übernehmen (Einzelsitzung Fr. 170.–/60 min., Paarsitzung Fr. 210.–/60min.).

Konditionen/Schweigepflicht

Vereinbarte Sitzungen, die Sie nicht wahrnehmen können und nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden in Rechnung gestellt.

Ich unterstehe der Schweigepflicht und den ethischen Richtlinien der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP. Informationen werden nur nach Absprache mit Ihnen an Dritte weitergegeben.